POL-K: 150319-4-K „Tag der Kriminalitätsopfer“ am 22. März 2015

19.03.2015 – 12:39

Köln (ots) – Opferschutzbeauftragte der Polizei Köln als Ansprechpartner vor Ort

Der „Tag der Kriminalitätsopfer“ erinnert am 22. März eines jeden Jahres an durch Straftaten geschädigte Menschen. Dadurch wird auf die rechtliche, psychische und wirtschaftliche Situation von Kriminalitätsopfern hingewiesen. Der Tag soll in das Bewusstsein rücken, dass Kriminalitätsopfer auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität der gesamten Gesellschaft angewiesen sind.

Opferschutz und Opferhilfe sind wichtige Bestandteile der Arbeit der Polizeibehörde Köln. Daher haben alle Polizeibeamtinnen und -beamten die Aufgabe, angemessen und empathisch mit Opfern umzugehen, Hilfebedürfnisse von Opfern zu erkennen und im Bedarfsfall an Hilfeorganisationen zu vermitteln. Damit dies auch gelingt, pflegen die Opferschutzbeauftragten der Polizei Köln, Kriminalhauptkommissarin Anja Kleck und Kriminalhauptkommissar Werner Adamek, ein Netz von über 140 Hilfeorganisationen im Raum Köln/Leverkusen und stellen die erforderlichen Informationen zur Verfügung. Sie koordinieren die Opferarbeit in der Polizeibehörde und kümmern sich in schwerwiegenden Fällen selbst um einzelne Opfer.

Die Polizei vermittelt Opfer beispielsweise an den Landschaftsverband Rheinland, der Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz an Gewaltopfer erbringt, an den Weissen Ring, der unter anderem Gutscheine für Erstberatungen an Kriminalitätsopfer aushändigt, an Beratungsstellen zur Unterstützung von Opfern Häuslicher Gewalt oder an spezialisierte Kliniken zur Bekämpfung eines Psychotraumas.

Am Tag des Kriminalitätsopfers soll allen Opfern Mut gemacht werden, sich an die Polizei zu wenden und Hilfe einzufordern. Die Opferschutzbeauftragten betonen, dass allen Opfern von Kriminalität, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, sexueller oder religiöser Ausrichtung, geholfen wird.

Hilfe kann übrigens fast jeder leisten. Wer eine Straftat beobachtet, sollte nicht wegschauen, sondern so schnell wie möglich über den Notruf 110 Hilfe herbeirufen. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass andere Bürger die Polizei anrufen. Für die Polizei ist es besser, wenn sie durch mehrere Menschen informiert wird, als wenn sie nicht angerufen wird. Es ist für das Opfer hilfreich, wenn Anwesende weiterhin die Situation beobachten und sich bei den eintreffenden Hilfekräften melden. Zur Stärkung dieses Gedankens pflegt die Kölner Polizei die Kampagne „Hinsehen. Handeln. Hilfe holen! – Bürger lassen keinen allein!“ Die Polizei zeichnet deshalb mehrmals im Jahr Bürger aus, die Opfern geholfen haben.

Die Opferschutzbeauftragten stehen am kommenden Sonntag (22. März) von 12 bis 15 Uhr im Kölner Hauptbahnhof, Marktpassage (Mittelgang), als Ansprechpartner zur Verfügung. Telefonisch sind sie unter 0221/229-9617 und -8080 erreichbar. (lf)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
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Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
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Quelle: news aktuell / dpa