19.03.2015 – 15:40
Hildesheim (ots) – (agu.) Nach einer Presseveröffentlichung vom heutigen Tag, soll ein 28-jähriger Berufsbewerber am gestrigen Vormittag, Mittwoch, 18.03.2015, in einem Klassenraum der Hildesheimer Oskar-Kämmer-Schule eine „Waffe“ gezeigt, Kursteilnehmer mit Ausrufen bedroht und sie somit in Schrecken versetzt haben.
Die Hildesheimer Polizei konnte jedoch gestern bereits nicht bestätigen, dass es überhaupt zu verbalen Bedrohungen gekommen war. Allerdings hatte der junge Mann einen schusswaffenähnlichen Gegenstand zumindest vorgezeigt. Die polizeilichen Ermittlungen wurden indes sofort aufgenommen, um die Sache abschließend aufzuklären und eine mögliche Gefahr abzuwenden. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen beim bislang unbescholtenen 28-Jährigen wurden insgesamt drei Softairwaffen sichergestellt, die der junge Mann der Polizei sogar reumütig übergeben hatte. Bei allen Pistolen handelte es sich um reine Spielzeugwaffen mit einer so geringen Mündungsenergie, dass sie bereits für 14-Jährige frei erhältlich sind und deren Besitz auch nichts Ungewöhnliches ist. Allerdings, da die von ihm benutzte Softairpistole einer Feuerwaffe täuschend ähnelt, gilt sie als „Anscheinswaffe“, und darf in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden, um Missbrauch vorzubeugen.
Der 28-jährige Berufsbewerber muss sich nun zumindest wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten, weil er die echt wirkende Spielzeugpistole getragen und damit herumhantiert hatte. Warum er das tat, das konnte er sich selbst nicht mehr erklären.
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