Pressemeldungen vom Mittwoch, 18.03.2015 aus der Region Main-Rhön
Berichte der örtlichen Polizeiinspektionen
Stadt Schweinfurt
Erneute Sachbeschädigung an Schule – rund 15.000 Euro Schaden
Gestern wurde über eine Sachbeschädigung an zwei Schulen in der Geschwister-Scholl-Straße berichtet. Dort warfen Unbekannte an zwei Schulen Fenster mit Steinen ein und verursachten so einen Gesamtschaden von etwa 12.000 Euro. Vermutlich dieselben Täter schlugen letzte Nacht erneut wieder zu.
Am Mittwochmorgen ging bei der Polizei eine weitere Sachbeschädigung in der Geschwister-Scholl-Straße ein. Betroffen ist nun die Montesori Schule. Die Tatzeit kann von Dienstag, 18.00 Uhr, bis Mittwochmorgen, 06.00 Uhr, kann die Tatzeit eingegrenzt werden. Der oder die Täter begaben sich zum Sportgebäude. Dort warfen sie mit mehreren Steinen gegen die Fensterscheiben und zerstörten sie. Ebenfalls wurden die Sicherheitstüren zerstört. Diese wurden mit einem schwereren Steinbrocken eingeworfen. Der entstandene Schaden wird mit 15.000 Euro angegeben
Hinweise an die Polizeiinspektion Schweinfurt, Tel.-Nr. 09721/2020.
Betrunkener Autofahrer unterwegs
Am Dienstagnachmittag wurde ein Citroen-Fahrer zu einer Verkehrskontrolle in der Werkstraße angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Test am Handalkomaten bestätigte dies mit einem Wert von 1,06 Promille. Für den 28-jährigen Rumänen, welcher in Schweinfurt wohnt, war nun die Fahrt zu Ende. In einem Schweinfurter Krankenhaus wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Nach Eingang des Blutergebnisses wird eine entsprechende Anzeige gefertigt.
Landkreis Haßberge
Entwendeter Defibrillator wieder aufgetaucht
Untermerzbach – Der im Zeitraum vom 13.03.2015 bis 16.03.2015 entwendete Defibrillator aus dem Rathaus ist glücklicherweise wieder aufgetaucht. Der oder die offensichtlich reuemütigen Täter haben das Gerät noch am Dienstag an den ursprünglichen Platz zurückgebracht. Dennoch ist es bislang nicht einsatzbereit, da der Akku ausgebaut worden war und im Vorfeld die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit des Gerätes überprüft werden muss. Ob letztendlich ein Sachschaden entstanden ist, wird erst die Überprüfung ergeben.