18.03.2015 – 10:56
Freiburg (ots) – Waldkirch: Irrtum
Am Mittwochmorgen, um kurz nach 05.00 Uhr, wandte sich ein Anwohner aus einem Waldkircher Ortsteil entnervt an die Polizei. Nach seinen Angaben drang die ganze Nacht über laute Musik aus einer benachbarten Wohnung, was ihm die Nachtruhe raubte. Als die Polizei dann an den Verursacher der Lärmquelle herantrat, traf sie nicht auf einsichtiges Einlenken, sondern vielmehr auf uneinsichtigen Widerstand. Der junge Mann, der die Nacht über seine Wohnung renovierte, hörte hierbei lautstark Musik, die bereits von weitem zu hören war. Er war der Ansicht, dass er in seinen eigenen vier Wänden tun und lassen könne, was er wolle. Auch die klärenden Worte der Polizeibeamten, dass seine Freiheit laut Musik zu hören dort endet, wo es andere nachvollziehbar stört, brachte ihn nicht zur Einsicht. Erst nachdem die Polizei weitere Maßnahmen gegen ihn androhte, lenkte er ein. Dennoch legt die Polizei nun eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung gegen ihn vor. Dies dürfte zu einer empfindlichen Geldbuße führen.
Waldkirch: Nicht ungefährlich
Am Dienstagmorgen stießen zwei Fahrradfahrerinnen, die im Begegnungsverkehr unterwegs waren, gegeneinander. Beide zogen sich hierbei Verletzungen zu, welche zur Folge hatten, dass beide in das Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Nicht nur dieser Umstand, sondern auch die Unfallursache macht diesen Verkehrsunfall besonders betrachtenswert: Die 57-jährige Fahrradfahrerin befuhr aus Richtung Kollnau kommend, den Radweg rechts der Elz. Nach dem Jungfernsteg nutzte sie die Verbindung, die zwischen Raiffeisenmarkt und Wohnhäusern zum Bahnhof führt. Dieser Weg ist grundsätzlich ein Fußweg, jedoch für Fahrradfahrer freigegeben. Von der anderen Seite her kam eine Rennradfahrerin, welche genau in diesen Weg einfahren wollte. Aufgrund einer sichtbehindernden Mauer ist es erforderlich, dass man an dieser Stelle äußerst vorsichtig und langsam fahren muss.
rb/si
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