18.03.2015 – 15:54
Diepholz (ots) – Besonders beschulte Beamte des Polizeikommissariats Sulingen haben am Mittwoch und Donnerstag intensive Lkw-Kontrollen durchgeführt. Erschreckend dabei: Bei fast allen Fahrzeugen konnten die Polizisten Verstöße gegen einschlägige Vorschriften festgestellen.
Im Bereich Groß Lessen wurde ein Sattelzug, beladen mit 90m³ Torf angehalten. Der erste Eindruck einer möglichen Überladung wurde bei einer durchgeführten Wägung bestätigt: Das Gespann war um knapp 4 Tonnen (ca. 9,5%) überladen.
Kurz darauf wurde ein polnischer Sattelzug festgestellt, der in Richtung Nienburg unterwegs war. Sein äußeres Erscheinungsbild deutete auf einen schlechten Allgemeinzustand hin. Der Verdacht bestätigte sich durch eine Inaugenscheinnahme des Gespanns. Unter anderem wurden Beschädigungen an Reifenflanken und an der Karosserie festgestellt. Eine intensive Überprüfung bei einem Gutachter in Nienburg führte letztlich zur Erkenntnis, dass am Sattelauflieger insgesamt 10 erhebliche Mängel dokumentiert werden konnten. Wichtige Sicherungseinrichtungen wie Unterfahrschutz oder Beleuchtungseinrichtungen waren stark beschädigt, oder gar nicht vorhanden. Der Unterboden des Aufliegers war teilweise durchrostet, sodass ein Fahrzeugteil unmittelbar abzubrechen drohte. Zwei Bremsscheiben waren weit über die Verschleißgrenze heruntergefahren. Letztlich untersagten die Beamten dem Fahrer die Weiterfahrt und verbrachten den Auflieger zu einer nahe gelegenen Werkstatt. Hier wurde das Gespann am Folgetag wieder verkehrssicher gemacht. Zusätzlich stellten die Beamten beim Fahrer diverse Lenkzeitverstöße fest. Beispielweise hatte er an einem Tag seine Ruhezeit erheblich verkürzt: Vorgeschrieben sind mindestens neun Stunden Pause – der 22-jährige Mann hatte lediglich knapp 3,5 Stunden eingelegt. Insgesamt wurden so viele Verstöße festgestellt, dass knapp 2.900 Euro Sicherheitsleistung hinterlegt werden musste.
Am Donnerstag wurden mehrere Verstöße im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Die Fahrer hatten wohl die Bundesstraße mit der Autobahn verwechselt: In einem Fall war der Geschwindigkeitsbegrenzer auf 90 km/h eingestellt worden – zulässig sind bekanntermaßen nur 60 km/h.
Bei einem Fahrer aus Syke wurde neben dem Geschwindigkeitsverstoß festgestellt, dass er Gefahrgut geladen hatte. Entsprechende Warntafeln hatte er jedoch nicht angebracht. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind im Gefahrgutbereich entsprechend verschärft: Statt 80 Euro sind für diesen Verstoß 160 Euro zu zahlen. Hinzu kommt noch der Verstoß wegen der fehlenden Warntafeln.
Im Bereich Kirchdorf fiel den Beamten ein gefährlicher Pkw-Gespann auf, da aus dem mitgeführten Pferdeanhänger ein vollständiger Baum herausragte. Die beiden Brüder aus Stuhr transportierten neben dem Baum eine Markise, die knapp drei Meter aus dem Heck herausragte. Die Höhe des Gespanns betrug 4,70m – erlaubt sind allerdings nur vier Meter.
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