17.03.2015 – 11:49
Ulm (ots) – Dank eines Zeugen muss ein Autofahrer für einen Unfallschaden geradestehen. Den hatte der 67-Jährige am Montagvormittag auf einem Kundenparkplatz in Fünf Linden verursacht. Beim Ausparken hatte er einen stehenden Pkw touchiert. Fremd- und Eigenschaden belaufen sich zusammen auf rund 2500 Euro. Zunächst fuhr der Unfallverursacher davon, dank notiertem Autokennzeichen ließ er sich im Nachhinein feststellen. Gegen ihn wird wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelt.
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