POL-DO: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt das Verbot der Dortmunder Polizei zur Demonstrationslage am 28.03.2015 nicht – Polizei lässt das Verbot obergerichtlich klären

Polizei Dortmund [Pressemappe]
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0409 Wie mit Pressemeldung Nr. 0346 am 04.03.2015 berichtet, hatte die Dortmunder Polizei zwei von Rechtsextremisten für den 28.03.2015 verbotene Versammlungen in Dortmund verboten. Die Polizei begründete diese Verbote mit … Lesen Sie hier weiter…