Autobahnpolizei schnappt mehrere gesuchte Personen – Kontrollen auf A 3 erfolgreich

Autobahnpolizei schnappt mehrere gesuchte Personen – Kontrollen auf A 3 erfolgreich

RAUM KITZINGEN UND WÜRZBURG. Am Montag haben Beamte der Verkehrspolizei Würzburg-Biebelried bei Kontrollen auf der A 3 mehrere gesuchte Straftäter geschnappt und einen gefälschten Führerschein sichergestellt. Ein Mann, nach dem mit Haftbefehl gefahndet worden war, wurde hinter Gitter gebracht.

Gegen 10:00 Uhr überprüfte eine Streife bei Kleinlangheim einen Opel-Fahrer. Dabei wurde den Polizisten bekannt, dass sich die Staatsanwaltschaft Köln wegen eines Betrugsdeliktes für den Aufenthaltsort des 20-Jährigen interessierte.

Ein 36-Jähriger aus dem Rheinland ging Autobahnfahndern gegen 12:30 Uhr bei Würzburg ins Netz. Nach dem Mann hatten gleich zwei Staatsanwaltschaften aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ebenfalls wegen Betrugs gefahndet, um sein Domizil ausfindig zu machen.

Gegen 14:45 Uhr stoppten Fahnder einen Pkw mit französischer Zulassung. Der 43-jährige Fahrer händigte den Beamten einen ausländischen Führerschein aus. Jedoch war das Dokument nicht echt, was die Spezialisten für gefälschte Papiere rasch erkannten. Recherchen der Polizei ergaben dann, dass der Musiker, der in Mittelfranken wohnt, keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Gegen den Mann wird nun wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Eine Stunde später kontrollierten Autobahnfahnder bei Theilheim die Insassen eines Kleinbusses mit rumänischer Zulassung. Ein 29-Jähriger konnte dabei überhaupt keine Ausweispapiere vorzeigen. Doch den Beamten gelang es, seine Identität festzustellen und die Daten im polizeilichen Fahndungssystem zu überprüfen. Dadurch erfuhren sie, dass nach dem Mann aus Osteuropa seit fast zwei Jahren gefahndet worden war. Er wurde mittels Haftbefehls wegen Urkundenfälschung gesucht und sollte eine Geldstrafe von über 4.000 Euro zahlen. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA gebracht und muss nun 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.



Quelle: Bayerische Polizei