14.03.2015 – 21:40
Hamburg (ots) – Zeit: 14.03.2015/ 15.03.2015
Eine Einzelperson aus dem salafistisch-jihadistisch geprägten Umfeld hatte für den 15.03.2015 eine Versammlung auf dem Rathausmarkt angemeldet. Die Polizei Hamburg hatte die Versammlung sowie jede Ersatzveranstaltung per Verbotsverfügung untersagt.
Bei dem Anmelder handelte es sich um die gleiche Person, die bereits über verschiedene Medien zu einer Veranstaltung mit dem Tenor „Gala in Hamburg für die Ummah“ aufgerufen hatte.
Da der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes nach Bewertung der Aufrufe Tatsachen dafür vorlagen, dass der Veranstalter Ansichten vertreten und/oder Äußerungen dulden wird, die von strafrechtlicher Relevanz sind, wurde die Veranstaltung per Allgemeinverfügung verboten.
In der Folge hatte die Person für den 15.03.2015 von 12:00 bis 20:00 Uhr eine Versammlung auf dem Rathausmarkt angemeldet. Per Verfügung wurde diese Versammlung und jede weitere Ersatzveranstaltung von der Polizei Hamburg verboten.
Der Anmelder hatte daraufhin den Klageweg beschritten. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, woraufhin der Anmelder das Oberverwaltungsgericht anrief.
Am Samstagabend hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Die Verbotsverfügung ist somit rechtswirksam.
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer:“ Ich fordere alle Beteiligten auf, der Versammlung sowie allen Ersatzveranstaltungen fernzubleiben. Die Hamburger Polizei wird das Verbot mit Konsequenz durchsetzen.“
Sy.
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