14.03.2015 – 10:55
Goslar (ots) – 1.) Ort: 38667 Bad Harzburg, L 501, zw. Oker und Göttingerode Zeit: Freitag, 13.03.2015, 22.35 h
Zur angegebenen Zeit wechselte eine Wildschweinrotte die Fahrbahn der L 501. Eine 28- jährige Fahrzeugführerin aus Bad Harzburg stieß mit einem Schwein zusammen. Hierdurch entstand am Pkw Sachschaden in Höhe von etwa 850 Euro.
2.) Ort: 38667 Bad Harzburg, Stadtgebiet Zeit: Freitag, 13.03.2015, 17.35 Uhr
Im Rahmen der Streife fiel ein Roller auf, welcher noch mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen durch die Stadt gelenkt wurde. Schwarze Versicherungskennzeichen sind seit dem 01.03.2015 ungültig. Eine Fahrt mit diesen Kennzeichen stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Nachdem der Roller angehalten wurde, stellten die eingesetzten Beamten fest, dass es sich um eine Fahrschulfahrt einer im Landkreis ansässigen Fahrschule handelte. Die Weiterfahrt der Fahrschülerin musste leider untersagt werden. (TG)
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