13.03.2015 – 12:21
Kreis Dithmarschen (ots) – Ein 30-jähriger Mann aus Schleswig muss sich wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz verantworten. Er war heute Morgen (1.05 Uhr) in der Straße Friedrichswerk dabei gesehen worden, wie er im Einfluss von Kokain und cannabishaltiger Substanzen einen Lkw im öffentlichen Straßenverkehr gelenkt hatte.
Rechtliche Folgen neben der Strafanzeige nach Paragraph 24a Abs. 2 StVG: Blutprobenentnahme. Der Fahrer wird sich auf ein für ihn kostspieliges Verfahren ebenso einstellen müssen wie auf den zweitweisen Verlust seines Führerscheins.
Die Ermittlungen dauern an.
Gegenüber den Beamten hatte er im Zuge der Kontrolle noch behauptet, er wäre „drogenfrei“ – der anschließende Test widerlegte dann seine Behauptung – offenbar sollte sie seinem Schutz dienen.
Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg: „Alle Teilnehmer am Straßenverkehr müssen wissen, dass der Drogennachweis von der Polizei ähnlich schnell erbracht werden kann, wie es möglich ist, Hinweise auf den Grad der Trunkenheit zu erlangen. Unsere Beamten sind extra geschult und können schon an äußeren Merkmalen erkennen, ob jemand berauscht ist.“
Hermann Schwichtenberg
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