13.03.2015 – 11:28
Gildehaus / BAB 30 (ots) – Ohne gültige Fahrerlaubnis war vergangene Nacht ein 27-jähriger Mann auf der BAB 30 unterwegs.
Der Mann war zuvor zusammen mit seiner 25-jährigen Freundin und Fahrzeugeigentümerin aus den Niederlanden in das Bundesgebiet eingereist.
Gegen 04:00 Uhr war das Fahrzeug von der Bundespolizei an der Anschlussstelle Gildehaus angehalten und kontrolliert worden
Bei der Überprüfung konnte der Fahrzeugführer den Bundespolizisten keine erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen. Auf Befragung durch die Beamten gab der Mann schließlich zu, dass er derzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zur Wahrung der Strafverfolgung wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 450,- Euro einbehalten.
Gegen die Beifahrerin und Fahrzeughalterin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Sie musste eine Sicherheitsleistung von 200,- Euro hinterlegen.
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Ralf Löning
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