12.03.2015 – 11:30
Lübeck (ots) – In der vergangenen Woche (02. bis 06.03.2015) fanden in Lübeck und Ostholstein verschiedene Kontrollaktionen in Hinblick auf das Pflichtversicherungsgesetz statt. Hauptsächlich wurden hier Mofa- und Motorrollerfahrer kontrolliert.
Mit Ablauf des Monats Februar 2015 endete das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder und seit 01. März 2015 ist ein neues Versicherungskennzeichen nötig. Aus diesem Anlass wurde die Kontrollwoche veranlasst.
Im Rahmen der Aktion wurden 29 Zweiräder ohne gültige Versicherung fahrend angetroffen und müssen nun mit einer Strafanzeige rechnen. Dieser Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Neben den Rollerfahrern wurden von den Polizeibeamten auch Autofahrer überprüft. Es wurden 58 Personen ohne Sicherheitsgurt festgestellt, 17 Mal wurde das Mobiltelefon während der Fahrt verbotswidrig genutzt. Bei neun Kraftfahrzeugführern bestand der Verdacht des Drogenkonsums, drei Mal war Alkohol am Steuer oder Lenker im Spiel und in 11 Fällen wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Julia Engewald
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