Nächtlicher Polizeieinsatz in Regensburg – Anonyme Anschuldigungen und Bewertung aus polizeilicher Sicht
REGENSBURG. Die Schilderungen eines anonymen Verfassers zu einem nächtlichen Polizeieinsatz im Regensburger Stadtgebiet, verbreitet auf einer Berliner Internetplattform, gaben einem im Polizeialltag leider gängigen Geschehen eine besondere Gewichtung.
Grundsätzlich lag der Sachverhalt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Regensburg Süd. Aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe übernahm das Polizeipräsidium Oberpfalz, als für die Dienst- und Fachaufsicht zuständige Behörde, die Prüfung des Vorfalles und forderte von der Dienststelle bzw. den tangierten Beamten bzw. der Beamtin deren Berichte. Angemerkt sei hierzu, dass anonymen Beschwerden wie im vorliegenden Fall, grundsätzlich nicht in dieser Form nachgegangen wird. Nachdem eine regionale Online-Redaktion den Berliner Internetbeitrag jedoch veröffentlicht hatte, löste dies mediale Reaktionen aus, die das Polizeipräsidium Oberpfalz zur genannten Bewertung veranlasste.
Auslösender Sachverhalt war eine wiederholte nächtliche Ruhestörung, am 10.02.2015, gegen 01.00 Uhr, in einem Mehrfamilienwohnhaus im Regensburger Stadtsüden, zu der eine Mitbewohnerin letztendlich die Polizei rief, nachdem die eigenen Versuche zur Herstellung der Nachtruhe gescheitert waren.
Bereits im Treppenhaus und bei der persönlichen Kontaktaufnahme stellten die Beamten den Geruch und Einfluss von Rauschgift sowie mehrere anwesende Personen in der fraglichen Wohnung fest.
Für die Streifenbesatzung war aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung klar, dass dieser Erkenntnis weiter nachgegangen werden muss. Sie informierten über diese ersten Detailkenntnisse den verantwortlichen Staatsanwalt der eine Durchsuchung der Wohnung und der darin anwesenden Personen anordnete.
Beim Betreten der Wohnung mit adäquatem Kräfteansatz versuchte nun ein Besucher, als er die Türe geöffnete hatte und gewahr wurde, dass Polizeibeamte davor standen, diese zuzuhalten, welche daraufhin von einem Beamten aufgedrückt wurde. Dies hatte zur Folge, dass der Bewohner in der Rückwärtsbewegung über eine mit Bierflaschen gefüllte Holzkiste fiel und dabei einen Lautsprecher umriss.
Den anwesenden Personen wurde der Grund der anstehenden Durchsuchung erklärt. Der Aufforderung sich hinzusetzen, kamen sie nur widerwillig nach.
Das Ergebnis war, dass eine geringe Menge Marihuana, es handelte sich um wenige Gramm, sowie Rauschgiftutensilien sichergestellt wurden.
Die anwesende Frau wurde von einer extra hierfür hinzugerufenen Beamtin zur Wahrung der Intimsphäre ins Bad gebeten wo sie sich zu entkleiden hatte. Bei der Konstellation „Frauen und Betäubungsmittel“ zeigt der polizeiliche Erfahrungswert immer wieder, dass die körperliche Durchsuchung zur Auffindung von Rauschgift führt, das in Körperöffnungen versteckt wurde. Dies wurde der 23-Jährigen vor der Durchsuchung erklärt.
Die verlangte Verständigung eines Rechtsanwaltes wurde vom Einsatzleiter zur Kenntnis genommen und mit dem Verweis, dies nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen in die Wege leiten zu können, beantwortet.
Für zwei der Bewohner im Alter von 20 bzw. 21 Jahren, hatte der nächtliche Polizeieinsatz eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Folge.
Nach interner Bewertung des Polizeipräsidiums Oberpfalz ist den Einsatzkräften kein Fehlverhalten anzulasten.
Demnach waren die Koordination der Durchsuchungen und die Einsatzleitung durchdacht, die Personalstärke angemessen und die Maßnahmen verhältnismäßig. Dies vor dem Hintergrund, eine Wohnung zu betreten in der sich mehrere Personen aufhielten, die nach Alkohol- und Drogenkonsum offensichtlich enthemmt waren um bei diesen Rechtseingriffe wie etwa Durchsuchungen durchzuführen.
Unabhängig davon wird der Sachverhalt, wie in solchen Fällen üblich, zur abschließenden Prüfung der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgelegt.
Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung, wie in dem Internetbeitrag angesprochen, erfolgten bis dato weder von den Beteiligten noch einem angeblich hinzugezogenen Anwalt.
Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Michael Rebele, Tel.: 0941/506-1012
Veröffentlicht am: 12.03.2015, 14.50 Uhr;