12.03.2015 – TISPOL-Kontrollen – PD Nord
PD Nord
Vom 09.03. bis 11.03. wurden im Raum der Polizeidirektion Nord großangelegte Gurtkontrollen durchgeführt. Insgesamt stellten die Beamten 120 Kraftfahrer fest, die nicht vorschriftsmäßig angeschnallt waren. Darüber hinaus konnten 308 Geschwindigkeitsfeststellungen (Laser) verzeichnet werden, vier Rotlichtverstöße und 38 mal benutzten Kraftfahrer ihr Mobiltelefon während der Fahrt. In acht Fällen stellten die Polizeibeamten an den Kraftfahrzeugen Mängel fest.
Drei Verkehrsteilnehmer standen unter Einfluss von Alkohol. Der Höchstwert lag hier bei 1,48 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.
Während der Geschwindigkeitskontrollen wurde an der KITA in Schönfließ ein Audi-Fahrer mit 57 km/h bei erlaubten 30 km/h gemessen und auf der Landesstraße 30 zwischen Schönfließ und Mühlenbeck ein Golf-Fahrer mit 96 km/h bei erlaubten 70 km/h.
Die Sonderüberwachungsgruppe der Verkehrspolizei stellte im Rahmen der Tispol-Kontrollen unter anderem drei Lkw-Fahrer auf der BAB 24 fest, die oder deren Fahrzeuge erhebliche Mängel aufwiesen.
Am 09.03. wurde am Rasthof Linumer Bruch-Nord um 16.00 Uhr ein Fahrer gestoppt, der in Fahrtrichtung Hamburg einen Sattelzug führte. Der Fahrer war schon seit 20 Stunden ohne anrechenbare Pause hinter dem Steuer. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer muss nun mit einem Bußgeld von 360 Euro rechnen.
Am 10.03. wurde in Fahrtrichtung Berlin, auf dem Rasthof Linumer Bruch-Süd um 19.00 Uhr ein Großraum- und Schwerlasttransporter aus Tschechien kontrolliert. Am Fahrzeug war die Bremsanlage defekt, die Ladung war nicht ausreichend gesichert und es wurde gegen Auflagen aus der Ausnahmeerlaubnis verstoßen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Bußgeld über 180 Euro erhoben.
Am vergangen Mittwoch, 16.00 Uhr wurde in Fahrtrichtung Hamburg, nahe der Anschlussstelle Wittstock ein Tankfahrzeug für Dieselkraftstoff aus Polen kontrolliert. Das Fahrzeug war auf dem Weg nach Magdeburg, wo es mit 23.000 Liter Diesel befüllt werden sollte. Am Fahrzeug war die Bremsanlage defekt, Bremszylinder waren abgerissen und die automatische Nachstelleinrichtung funktionslos. Ein Sachverständiger stufte das Fahrzeug anschießend als verkehrsunsicher ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Bußgeld von 1.200 Euro erhoben.
Polizeibeamte des Videowagens stellten auf der Autobahn ein Fahrzeug fest, dass mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h bei erlaubten 130km/h fuhr. Hier wurde eine Sicherheitsleistung von 100 Euro erhoben.
Ebenso wurde ein Lkw kontrolliert, welcher zuvor den erforderlichen Mindestabstand nicht einhielt. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Euro erhoben.