11.03.2015 – 12:00
Mittelfranken (ots) – In der Nacht von Samstag, 22.06.2013 auf Sonntag, 23.06.2013 wurde eine 85-jährige Frau in ihrer Wohnung in der Elsässer Straße (Nürnberg) überfallen und getötet. Nach umfangreichen Ermittlungen stehen nun zwei Männer als Tatverdächtige fest. Während sich die ältere Person (37) bereits in Haft befindet, wird nach der jüngeren Person (28) noch gefahndet.
Besorgte Nachbarn hatten die Frau seit einigen Tagen nicht mehr gesehen und dann nachts die Polizei verständigt. Aufgrund der Auffindesituation ging die Nürnberger Kriminalpolizei frühzeitig von einem Verbrechen aus und gründete die rund 20-köpfige Sonderkommission „Elsass“. Eine auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durchgeführte Obduktion des Leichnams bestätigte den Verdacht, dass die Seniorin Opfer eines Verbrechens (der Tod trat durch Ersticken ein) geworden war.
In tagelanger Kleinarbeit sicherten die Ermittlungsbeamten akribisch alle in Frage kommenden Spuren. Auch eine Befragung der Nachbarschaft und eine intensive Öffentlichkeitsfahndung brachten zunächst nicht den angestrebten Erfolg. Das Bayerische Landeskriminalamt setzte eine Belohnung von 5000 Euro aus. Uniformierte Unterstützungskräfte verteilten in den Geschäften, in den Briefkästen der umliegenden Haushalte und an Passanten und Autofahrer Fahndungsaufrufe, auf denen auch die vermissten Schmuckstücke, darunter eine Damen-Rolex, abgebildet waren.
Bei der Auswertung der am Tatort gesicherten Spuren durch das Institut für Rechtsmedizin in Erlangen konnten zwei unterschiedliche, tatrelevante männliche DNA-Spuren nachgewiesen werden.
Die Soko „Elsass“ richtete eine eigene Hotline für eingehende Hinweise ein. Im Februar 2014 erhöhte das Bayerische Landeskriminalamt die Belohnung auf 10.000 Euro.
Auch die operative Fallanalyse des Polizeipräsidiums München war zur Erstellung eines Täterprofils in die Ermittlungen eingebunden. Über die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ wurde bundesweit gefahndet, ohne dass sich dabei eine heiße Spur ergab.
Daher beschloss das Amtsgericht Nürnberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Februar 2014 die Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung. Betroffen waren rund 1000 Männer im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, die in einem bestimmten Zeitraum einen Bezug zur näheren Umgebung des Tatortes hatten (beispielsweise dort wohnhaft sind oder waren bzw. aufgrund festgestellter Kommunikationsdaten). Die Reihenuntersuchung fand in zwei Durchläufen in der Zeit vom 22.02.2014 bis 25.02.2014 bzw. 04.04.2014 bis 06.04.2014 statt. Insgesamt waren ca. 35 % der Probanden der Einladung gefolgt. Die Untersuchung der Speichelproben führte zu keinem Treffer. Von einer weiteren geplanten mobilen Reihenuntersuchung wurde abgesehen, nachdem über das Bayerische Landeskriminalamt die Mitteilung einging, dass sich im Rahmen eines Datenabgleichs zwischen der DNA-Datenbank des BKA Wiesbaden und der nationalen Datenbank in der Schweiz eine Treffermeldung für den 28-jährigen georgischen Staatsangehörigen ergab. Wie sich später herausstellte, war dieser auch während des relevanten Tatzeitraumes (22./23.06.2013) mit seinem Mobiltelefon in Tatortnähe eingeloggt.
Intensive Umfeldermittlungen zur Person des 28-jährigen Georgiers führten schließlich zu einem weiteren Tatverdächtigen, einem 37-jährigen georgischen Staatsangehörigen. Beide Personen waren nach einer Straftat in Italien 2013 festgenommen worden. Während der Jüngere wieder freigelassen wurde, sitzt der 37-Jährige seither in Italien in Haft. Beamte der Soko Elsass hatten den Inhaftierten in Italien zwecks Entnahme einer DNA-Probe aufgesucht und mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Der Beschuldigte machte keine Angaben. Die entnommene DNA-Probe war positiv. Von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde bereits ein Auslieferungsverfahren eingeleitet.
Gegen den jüngeren Tatverdächtigen, den 28-jährigen Georgier, beantragte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einen internationalen Haftbefehl sowie gegen beide Beschuldigte eine Öffentlichkeitsfahndung (siehe Anlage), die vom Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg erlassen wurde.
Dem 28-jährigen Beschuldigten wird seitens der Soko Elsass ein weiterer Wohnungseinbruchdiebstahl zur Last gelegt. Am 21.06.2013 kam es in Nürnberg-Galgenhof zu einem Einbruchdiebstahl bei einer 78-jährigen Frau. Am Tatort konnte eine Fingerspur gesichert werden, die eindeutig dem 28-jährigen Georgier zugeordnet werden kann. Bei dem Einbruch wurde eine Handtasche samt Inhalt entwendet. Die Geschädigte, die während der Tatausführung in der Wohnung schlief, hatte den Einbruchdiebstahl erst am anderen Tag bemerkt.
Die im Rahmen der Reihenuntersuchung auf freiwilliger Basis eingeholten DNA-Proben (Speichelproben) sowie deren ermittelten DNA-Muster wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bereits vernichtet.
Die Soko Elsass prüft, inwieweit die beiden Tatverdächtigen für weitere Straftaten infrage kommen. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.
Insbesondere ist von Interesse, ob die Beschuldigten kurz vor oder nach der Tat in Tatortnähe (Elsässer Straße) gesehen wurden, ob sie dabei in Begleitung weiterer noch unbekannter Personen waren oder wo die Beschuldigten übernachteten, ggf. in Begleitung weiterer Personen.
Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Rufnummer 0911 2112-3333 entgegen.
Elke Schönwald/gh
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
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