POL-OLD: +++ Schwerpunktkontrolle Gurt, Kinderrückhaltesysteme und Schutzhelme +++ Über 560 Beanstandungen +++ Häufig Sicherheitsgurt nicht angelegt +++

10.03.2015 – 17:03

Oldenburg (ots) – 220 Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg führten im Rahmen des europaweiten Polizei-Netzwerks „TISPOL (Traffic Information System Police)“, einer Initiative zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, am gestrigen Montag, dem 09.03.2015, im Zeitraum von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr, an 178 Orten gezielte Kontrollmaßnahmen mit dem Schwerpunkt „Rückhaltesysteme und Schutzhelme (Seatbelt)“ durch.

Das Wissen über die Notwendigkeit des „Angurtens“ bzw. des Tragens von Schutzhelmen ist bei Verkehrsteilnehmern grundsätzlich vorhanden.

Trotzdem mussten gegen 564 der jetzt kontrollierten Fahrzeugführer/ – innen und Mitfahrer/ -innen 446 Verwarngelder erhoben und 14 Bußgeld-verfahren eingeleitet werden, da die vorgeschriebenen Gurte und Schutzhelme nicht genutzt wurden.

Nichtangelegte Sicherheitsgurte, Überschreitung von Geschwindigkeits-begrenzungen und Alkohol am Steuer gehören zu den drei häufigsten Ursachen für den tödlichen Ausgang von Unfällen. Die statistische Auswertung des Unfallgeschehens zeigt zudem, dass ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem Autounfall ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden.

Der korrekte Gebrauch von Sicherheitssystemen trägt somit in erheblichem Maße dazu bei schweren Unfallfolgen vorzubeugen. Die Nutzung von Gurt, Helm und Kindersitzen wird daher auch weiterhin im Fokus polizeilicher Verkehrskontrollen stehen.

Alle Fahrzeugführer wurden angehalten und direkt mit dem Vorwurf konfrontiert. Die meisten waren sehr einsichtig, es gab aber auch einzelne Verkehrsteilnehmer, die keinerlei Verständnis zeigten und sehr ungehalten reagierten.

Fünf Rollerfahrer mussten noch vor Ort ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen, da sie den Kinnriemen des Schutzhelmes nicht geschlossen hatten. Im Falle eines Sturzes könnte so der Helm von Kopf geschleudert werden und hätte folglich keine Wirkung.

73 Fahrzeugführer wurden mit dem Handy am Ohr „erwischt“. Die Betroffenen müssen nun ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen und bekommen außerdem einen Punkt.

Unter anderem in der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta führten Kontrollen ebenfalls zu der Feststellung zahlreicher Verkehrsverstöße. Neben den Gurt- und Helmpflichtverstößen konnten die kontrollierten Verkehrsteilnehmer jedoch auch wegen anderer Verstöße belangt werden: Im Bereich des Landkreises Vechta wurde ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Des Weiteren gab es vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einen Verstoß gegen die Abgabenordnung. Im Landkreis Cloppenburg konnte ein Fahrraddiebstahl aufgeklärt werden.

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Quelle: news aktuell / dpa