Notlandung eines Ultraleichtflugzeuges geht glimpflich ab – Landebahn verfehlt

Notlandung eines Ultraleichtflugzeuges geht glimpflich ab – Landebahn verfehlt

GROßOSTHEIM, LKR. ASCHAFFENBURG. Die Landung eines Ultraleichtflugzeuges auf einem Acker in der Nähe des Flugplatzes Ringheim blieb am Samstagnachmittag nach bisherigen Erkenntnissen ohne Verletzte und Sachschäden. Der Pilot war wegen vermeintlichen Spritmangels notgelandet.

Ein Zeuge hat kurz vor 18:00 Uhr per Notruf mitgeteilt, dass er ein Sportflugzeug beobachtet habe, das in der Nähe des Flugplatzes Ringheim an ungewöhnlicher Stelle heruntergegangen sei und er vermutete ein Unglück. Zeitgleich hat aber bereits der Tower des Flugplatzes der Polizei mitgeteilt, dass es eine Außenlandung etwa 200 Meter östlich der Flugplatzgrenze gegeben habe, ohne Flur-, Sach- oder Personenschaden. Die Flugplatzfeuerwehr sei bereits sofort zu dem ungeplanten Landeplatz des Ultraleichflugzeuges geeilt und kümmere sich schon um die Bergung und den Transport des Fluggerätes zum eigentlichen Landeplatz.

Wie sich bei den Ermittlungen der Polizeiinspektion Aschaffenburg herausstellte, war ein 78-Jähriger alleine mit dem kleinen Flugzeug von Bad Dürkheim gekommen und hatte als Ziel den Flugplatz Ringheim. Vor der endgültigen Landung versuchte der Pilot noch ein so genanntes „Touch & Go“ Manöver mit kurzem Aufsetzen auf der Landebahn und anschließendem Durchstarten. Anschließend wollte er offenbar noch eine Platzrunde fliegen. Dann bemerkte er aber, dass der Treibstoff in einer Tragfläche leer war und es gelang dem Mann nicht mehr, den gefüllten Treibstofftank der anderen Tragfläche zuzuschalten. Deshalb entschloss sich der aus dem Landkreis Offenbach in Hessen stammende Pilot zu der Außenlandung auf einem nahegelegenen Acker, weil er die Landebahn nicht mehr erreichen konnte. Nach bisherigen Erkenntnissen entstand hierbei kein Schaden an der Maschine und der Pilot wurde nicht verletzt.

Luftfahrtkundige Beamte der Polizei in Aschaffenburg werden nun ermitteln, ob bei diesem Vorfall luftfahrtrechtliche Vorschriften verletzt worden sind.


Audiodatei

O-Ton des Pressesprechers Walter Schömig  
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Quelle: Bayerische Polizei