06.03.2015 – 12:35
Wolfsburg (ots) – Wolfsburg, Hubertusstraße 05.03.15, 23.30 Uhr
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss muss sich ein 35 Jahre alter Gifhorner strafrechtlich verantworten. Zudem entdeckten die Beamten in seinem VW Passat neben einem kleinen Tütchen mit vermutlich einer Rauschgiftmischung (rund drei Gramm) auch einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker, der sichergestellt wurde.
Gegen 23.30 Uhr am späten Donnerstagabend war der Beschuldigte mit seinem Passat auf der Hubertusstraße in Richtung Brackstedt unterwegs, als eine Streifenbesatzung den 35-Jährigen zu einer Verkehrskontrolle anhielt. Der Fahrer wies sich zunächst mit einem litauischen Führerschein und dem Fahrzeugschein aus. Erst danach bemerkten die Polizisten, dass der 35-Jährige deutlich geweitete Pupillen und gerötete Augen hatte sowie nur verzögert reagierte. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf THC, dem Wirkstoff in Cannabisprodukten.
Bei den weiteren Ermittlungen zeigte sich, dass dem Beschuldigten die deutsche Fahrerlaubnis bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden war und eine Neuerteilung nicht erfolgte. Aufgrund der näheren Untersuchung des in Litauen ausgestellten Führerscheins wurde das Dokument ebenfalls sichergestellt, da sich Verdachtspunkte ergaben, dass der Führerschein gefälscht wurde. Während der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Polizisten den getarnten Elektroschocker griffbereit in der Ablage der Fahrertür. Da das Gerät nicht das geforderte Prüfzeichen aufweist, so ein Beamter, wurde die Taschenlampe als verbotener Gegenstand nach dem Waffenrecht sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und einer Blutprobe wurde dem 35-Jährigen die Weiterfahrt untersagt.
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