06.03.2015 – 14:00
Frankfurt/Main (ots) – Am 05.03.2015 hatte es die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen mit insgesamt 10 Menschen zu tun, die einen Asylantrag formulierten. Gegen 15 Uhr stellte eine kolumbianische Familie einen Asylantrag, da sie angeblich durch die terroristische Organisation F.A.R.C.-E.P. (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colom-bia – Ejército del Pueblo – Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens – Volksarmee) verfolgt würde. Der 31-jährige Familienvater kam gemeinsam mit seiner 25-jährigen Frau und seiner einjährigen Tochter aus Bogota/Kolumbien in Frankfurt an und war eigentlich nach St. Petersburg/Russland weitergebucht. Die Buchung nach St. Petersburg/Russland war jedoch lediglich zum Schein, um visumsfrei nach Deutschland zu gelangen. Eine Weiterreise war nie vorgesehen. Kurze Zeit später um 17:10 Uhr stellten ein 42-jähriger Albaner und dessen 43-jährige Frau für sich und den 11 jährigen Sohn an einem Flug aus Thessaloniki/Griechenland einen Asylantrag. Als Grund nannte die Familie die prekäre wirtschaftliche Situation im Heimatland. Nur wenige Stunden später um 20:15 Uhr trat ein 29-jähriger Marokkaner aus Marrakesch/Marokko an den Grenzkontrollschalter und übergab dem dortigen Bundespolizisten seinen verfälschten marokkanischen Reisepass und einen Zettel auf dem stand: „Ich bitte um Asyl I’am Asking for Asylum“. Gegenüber einem Dolmetscher gab der junge Mann an, homosexuell zu sein. Dies sei in Marokko strafbar, weswegen er dort auch verfolgt würde. An einem Flug aus Madrid/Spanien stellten die Bundespolizisten um 22:30 Uhr schließlich zwei Syrer im Alter von 24 und 26 Jahren sowie einen 30-jährigen Iraker fest, die ebenfalls Asylanträge stellten. Als Asylgrund gaben die beiden Syrer die Kriegswirren in ihrem Heimatland an, derentwegen sie von Syrien über Jordanien, Türkei, Algerien und Marokko nach Spanien und von dort aus nach Frankfurt geflohen seien. Der Iraker gab, an wegen seines Glaubens verfolgt zu werden, da er der jesidischen Minderheit angehöre. Schon vor einem Jahr sei er von Bagdad nach Spanien geflohen, wo er auch einen Asylantrag gestellt habe. Die Bundespolizei nahm zunächst alle Asylanträge entgegen und prüft im Einzelfall die Weiterleitung in das Inland. Aufgrund des hohen Organisationgrades besteht der Verdacht, dass in allen Fällen Schleuser im Hintergrund agierten, die dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. „Schleusern ist es egal, ob sie mit Drogen Waffen oder dem Schicksal von Menschen Kasse ma-chen. Aus diesem Grund ist die Bekämpfung der Schleusungskriminalität auch einer unserer Schwerpunkte im Bereich der Strafverfolgung“, so Dr. Markus Ritter, Ständiger Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main.
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