05.03.2015 – 14:52
Brake (ots) – Beamte der Wasserschutzpolizei Brake haben heute bei einer Kontrolle eines portugisischen Frachtschiffe im Braker Hafen erneut Verstöße gegen geltendes Umweltrecht festgestellt. Diesmal konnten Verantwortliche eines unter der Flagge Portugals fahrenden Seeschiffs die Verfahrensbeschreibung zur Umstellung von hoch- auf niederschwefeligen Kraftstoff für das Einfahren in das Emissionsschutzgebiet Nordsee nicht zur Kontrolle vorlegen.
In der Nordsee- und Ostsee sind seit dem 1. Januar dieses Jahres nur noch Schiffskraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von maximal 0,1 Prozent zulässig.
Aufgrund des Verstoßes gegen die Seeumweltverhaltensverordnung musste der 40-jährige Leiter der Maschinenanlage eine Geldbuße von 686 Euro zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens hinterlegen.
Im Zuge der Kontrolle wurde ebenfalls festgestellt, dass die Bunkerölhaftungsbescheinigung lediglich in Kopie vorgelegt werden konnte. Für Handelsschiffe gilt die Vorlagepflicht eines orginal Versicherungsnachweis für Schäden verursacht durch Öl.
Für diesen Verstoß erhoben die Beamten vom 59-jährigen Kapitän in Absprache mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens Sicherheitsleistung in Höhe von 633,50 Euro./wo
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizei Brake
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