Pressemeldungen vom Donnerstag, 05.03.2015 aus der Region Main-Rhön
Berichte der örtlichen Polizeiinspektionen
Stadt Würzburg
Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss und ohne gültige Fahrerlaubnis
Unter Drogeneinfluss stand der Fahrer eines Renault, der sein Fahrzeug am Mittwochvormittag in der Rüdigerstraße führte. Dies hatte zur Folge, dass die Weiterfahrt unterbunden wurde und sich der Fahrzeugführer einer Blutentnahme unterziehen musste. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht mehr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Landkreis Main-Spessart
Wechselgeldbetrug vor einer Apotheke
Lohr – Vor einer Apotheke in der Ingnatius-Taschner-Straße wurde am Mittwoch, gegen 10.30 Uhr, einem 80-jährigen Mann, einhundert Euro aus seiner Brieftasche entwendet. Zuvor sprach ihn eine ca. 30-jährige südländische Frau an und bat ihn um eine Spende. Nachdem er einen kleinen Betrag gespendet hatte und sich in eine Spenderliste eintrug, wurde er von der Frau geherzt und umarmt. Als er kurz darauf in der nahen Apotheke bezahlen wollte, bemerkte er, dass ihm einhundert Euro fehlen.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Lohr unter der Tel.-Nr. 09352/87410.
Landkreis Kitzingen
Anhänger zu schwer für Zugfahrzeug – Autobahnpolizei unterbindet Weiterfahrt
Foto: Polizei
Abtswind – Viel zu schwer für das Zugfahrzeug war der Anhänger, den ein 31-jähriger Mann am Dienstagnachmittag auf der A 3 hinter seinem Minivan herzog. Beamte der VPI Würzburg-Biebelried haben ihn deshalb aus dem Verkehr gezogen.
Gegen 15:30 Uhr fiel den Polizisten das Gespann mit serbischer Zulassung auf, auf dessen Anhänger ein Wagen des gleichen Typs wie das Zugfahrzeug aufgeladen war, weshalb sie es zu einer Waage lotsten. Dort bestätigte sich der Verdacht der Ordnungshüter, die vermutet hatten, dass die Anhängelast des Citroen erheblich überschritten war. Die Waage zeigte für den Anhänger ein Gewicht von 2100 Kilogramm an. Die Beamten stellten dann fest, dass die erlaubte Anhängelast von 1300 Kilogramm um 60 Prozent überschritten war.
Da der Mann keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er für das zu erwartende Bußgeld eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Außerdem hatte er sich um ein Zugfahrzeug mit entsprechender Anhängelast zu kümmern.