POL-IZ: 150304.3-Burg: Fahren ohne Fahrerlaubnis

04.03.2015 – 11:50

Kreis Dithmarschen (ots) – Im Rahmen ihrer Streife sichteten Beamte der Polizeistation Burg gestern Nachmittag (15.10 Uhr) einen Rollerfahrer (53/Burg), der den Bereich der Buchholzer Straße/Barloh befuhr – mit verdächtig hoher Geschwindigkeit für ein Mofa25, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren darf. Sie folgten dem Zweirad durch mehrere Straßen (Adolfstraße, Waldstraße, Bahnhofstraße, Norderende) bis hin in die Würdenkoppel und hielten den Fahrer dort an. Er hatte Geschwindigkeiten zwischen 45 und 50 km/h erreicht.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass zuvor am Fahrzeug manipuliert worden war – die Drosselung war unerlaubterweise entfernt worden. Zur Folge hatte das, dass die Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug erloschen war. Und: Der Fahrer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Rechtliche Folgen: Strafanzeige (§ 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG), Untersagung der Weiterfahrt, Einleitung eines Kontrollberichtsverfahrens mit der Maßgabe, die technische Veränderung – gegen Nachweis an die Polizei – zu veranlassen: Selbstverständlich auf Kosten des Beschuldigten, will er die Maschine je wieder in den öffentlichen Straßenverkehr bringen.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz besagt unter anderem: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.“

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa