04.03.2015 – 09:34
Delmenhorst (ots) – .
27801 Dötlingen, Autobahn 1, Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd , Fahrtrichtung Bremen, Landkreis Oldenburg
Am Dienstag, 03. März 2015, in der Zeit von 08:45 bis 15:30 Uhr, fand im Bereich Wildeshausen eine gezielte Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs statt.
Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn beanstandeten 18 von insgesamt 27 kontrollierten Gütertransporten. An sieben Fahrzeugen waren so erhebliche Mängel vorhanden, dass den Fahrzeugführern die Weiterfahrt bis zur Behebung dieser Mängel untersagt wurde. Ebenfalls an der Kontrollstelle waren Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr, des Gewerbeaufsichtsamtes aus Oldenburg, des Landkreises Oldenburg sowie Fahrlehrer der Bundeswehr aus Oldenburg. Einsatzleiter Rainer Höfken betont die Erforderlichkeit derartiger Schwerpunktkontrollen, da die Beanstandungsquote – wie auch bei vorangegangenen Kontrollen – immer noch deutlich zu hoch ist.
Besonderheiten:
1. Bei der Kontrolle eines Lkw mit Anhänger wurde festgestellt, dass die Auspuff- sowie die Beleuchtungseinrichtung so verändert wurde, dass die Betriebserlaubnis erloschen war. Außerdem wurden Verstöße gegen das Steuerrecht festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Eine Anzeige wurde gefertigt.
2. Bei einer Kontrolle eines mit Waschmittel beladenen Lkw mit Anhänger stellten die Beamten eine gebrochene Bremsscheibe fest. Der Lkw wurde, wie auch eine weitere Zugmaschine, einer Kfz-Prüfstelle in Delmenhorst vorgeführt und dort als verkehrsunsicher eingestuft. Die Weiterfahrt wurde jeweils bis zur Behebung des Mangels untersagt. Gegen die Fahrzeughalter wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
3. Ebenfalls erhebliche Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung führten, stellte eine aufgesuchte Kfz-Prüfstelle an einem Sattelanhänger hinter einer Zugmaschine aus Estland fest. Die Betriebsbremsanlage war ohne Wirkung. Die Weiterfahrt wurde dem 41-jährigen Fahrzeugführer untersagt. Gegen den Halter wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Eine Sicherheitsleistung wurde einbehalten.
4. Die Überladung von 5,4 % bei einem Schwertransport aus Deutschland führte dazu, dass die mitgeführte Genehmigung nicht mehr gültig war. Der 54-jährige Fahrzeugführer durfte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem er eine neu ausgestellte Genehmigung vorzeigen konnte. Es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter gefertigt.
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