03.03.2015 – 15:10
Kreis Steinburg (ots) – Eine Streife der Polizeistation sichtete gestern Morgen (8.35 Uhr) eine Rollerfahrerin, die auf ihrer Maschine in der Friedrichstraße unterwegs war. Den Beamten entging dabei nicht, dass das Fahrzeug der 50-jährigen Kellinghusenerin ein Versicherungskennzeichen trug, das nur bis 28. Februar gültig war. Gegenüber den Beamten stellte die Frau heraus, es lediglich „versäumt“ zu haben, eine neue Versicherung abzuschließen. Dies wolle sie „unverzüglich nachholen“ – bis das realisiert ist, darf sie den Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Ihr Verhalten ist übrigens strafbar: Die Ordnungshüter fertigten eine Anzeige gegen sie – wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 Abs. 1 PflVG).
Hermann Schwichtenberg
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