02.03.2015 – 13:58
Bürstadt/Lorsch/A6 (ots) – Fahnder der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Südhessen haben am Freitag (27.2.2015) wieder einmal verschiedene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten während ihrer Streifen aufgedeckt. Ein 54-jähriger Mann musste bei der Kontrolle in der Nibelungenstraße in Bürstadt einräumen, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Folge: Strafanzeige und Ende der Fahrt. Nicht weiterfahren durfte auch ein 50-jähriger Fahrzeugführer nach einer Kontrolle in der Mainstraße. Er war den Fahndern schon aus dem November 2014 aufgrund einer Fahrt unter Drogeneinfluss im Gedächtnis. Er räumte ein, vor kurzem Marihuana konsumiert zu haben, was zwangsläufig zu einer Blutprobe, einem Verbot der Weiterfahrt und zu einer Anzeige führte. Bußgeldbewährt verhielten sich ein Motorradfahrer, der auf der B 44 trotz Überholverbots an den Fahndern vorbeifuhr, sowie auf der A67 bei Lorsch ein Autofahrer, der während der Fahrt telefonierte. Es drohen jeweils ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70 Euro beziehungsweise 60 Euro. Bei Geschwindigkeitskontrollen auf der A 6 (Mannheim – Kaiserslautern) gerieten am Freitagnachmittag innerhalb einer Stunde drei Autofahrer in das Visier der Polizei. Die drei Männer hatten innerhalb der Geschwindigkeitszone 80 km/h zu kräftig auf das Gaspedal getreten. Einer von ihnen sogar so kräftig, dass ihm bei einer Geschwindigkeitsmessung von 123 km/h ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein Bußgeld von 160 Euro drohen. In den beiden anderen Fällen ist mit einem Punkt und Bußgeldern von 120 und 80 Euro zu rechnen.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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