Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei warnt! „Schwarzfahren mit Kennzeichnung“ ist Straftat der Leistungserschleichung gem. 265a StGB

Bundespolizeidirektion München [Pressemappe]

München (ots) – Bei mehreren Personen ohne Fahrschein, die auf dem Weg zu einer Demonstration in München waren, musste die Bundespolizei am Montagmittag (2. März) Personalienfeststellungen für die Deutsche Bahn AG tätigen. Am heutigen Montag soll im … Lesen Sie hier weiter…