26.02.2015 – 14:54
Plüderhausen (ots) – Bereits am Abend des 6. Februars kam es zwischen zwei Trinkkumpanen zu Streitigkeiten, in deren Verlauf ein zunächst unbekannter Mann einen 60-jährigen niederschlug. Zunächst tranken die beiden Männer gemeinsam in einem Lokal Alkohol, bevor sie sich in die Wohnung des 60-Jährigen begaben. In dieser Wohnung, bei der es sich um eine städtische Sozialwohnung handelt, entwendet der Zechkumpane ca. 280 Euro Bargeld. Als der 60-jährige Iraker den Diebstahl bemerkte, stellte er den vermeintlichen Dieb zur Rede und es kam zwischen den beiden Alkoholisierten zur tätlichen Auseinandersetzung. In deren Verlauf schlug der Dieb seinen Kontrahenten vermutlich mit einer Flasche nieder und flüchtete mit dem erbeuteten Geld. Der Verletzte kam an diesem Abend mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus, weshalb sich die weiteren Ermittlungen, insbesondere auch wegen sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, verzögerten. Im Laufe der kriminalpolizeilichen Ermittlungen führte die Spur zu einem 46-jährigen Mann aus Schorndorf. Es erhärtete sich der Tatverdacht gegen ihn, so dass der Mann vorläufig festgenommen wurde. Aufgrund der belastenden Beweiskette beantragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht wegen räuberischen Diebstahls ein Haftbefehl. Bei der richterlichen Vorführung am 25.02.2015 folgte der Haftrichter diesem Antrag. Der Vollzug des Haftbefehls wurde angeordnet, so dass der Tatverdächtige noch am selben Tag in eine Haftanstalt eingeliefert wurde.
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