POL-IZ: 150224.5-Kreise Steinburg/Dithmarschen: Die Polizeiinformiert – Gefahr durch Autos mit defekter Lichtanlage

24.02.2015 – 14:42

Kreise Steinburg + Dithmarschen (ots) – Zweifellos: Wer sich mit seinem Kraftfahrzeug bei Dunkelheit auf den Weg machen will, hat vor Fahrtantritt darauf zu achten, dass das Fahrzeug auch in punkto Lichtanlage in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Andernfalls ist der Fahrer für andere Verkehrsteilnehmer und auch für sich eine Gefahr. Was einleuchtet – nämlich selbst sehen und von anderen gesehen zu werden -, hat sich offenbar längst noch nicht bis in alle Fahrerkreise herumgesprochen.

Dabei hebt Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung eindeutig hervor: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.“ Demzufolge müssen sie also auch funktionieren. „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein“, heißt es in dem Zusammenhang im Paragraphen 49a der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Doch das ist nicht in jedem Fall die Praxis: Nicht selten sind Fahrzeuge unterwegs, die hinsichtlich ihrer Beleuchtungsanlage absolut nicht verkehrsgerecht sind. Erst gestern Abend – gegen 18.20 Uhr – war ein Pkw auf der Landesstraße 117 zwischen Hohenfelde und Rethwisch/Lägerdorf unterwegs, dessen linker Scheinwerfer absolut dunkel war. Dem Fahrer dürfte der technische Zustand seines Autos nicht fremd gewesen sein. Dennoch fuhr er. Für Entgegenkommende machte er den Eindruck, als lenkte er ein motorisiertes Zweirad.

Eine ähnliche Situation hatte vor geraumer Zeit im Bereich Dithmarschen zu einem tödlichen Verkehrsunfall geführt: Am 11. Oktober 2012 hatte ein Pkw-Fahrer auf der Bundesstraße 5 bei Elpersbüttel ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt. Er stieß frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, das von einer Frau gelenkt wurde. Laut Zeugenaussagen gab nur der rechte Scheinwerfer ihres Autos Licht ab, der linke war dunkel. Die Fahrerin wurde in ihrem Auto eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle.

Deshalb: Kraftfahrzeuge, bei denen Vorder- und Rücklichter mangelhaft sind, dürfen bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn die Sichtverhältnisse es erfordern nicht in den öffentlichen Straßenverkehr gebracht werden. Fahrer, die das außer Acht lassen, riskieren schwerste Unfälle.

Wir wollen, dass Sie unbeschadet nach Hause kommen! Ihre Polizei

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa