POL-DA: Rüsselsheim: Zwei Gesuchte können Geldstrafe nicht zahlen und müssen in Haft

23.02.2015 – 11:00

Rüsselsheim (ots) – Ein 55 Jahre alter Mann muss nach seiner Festnahme am frühen Sonntagmorgen (22.02.) die nächsten 30 Tage hinter Gittern verbringen. Eine Streife der Polizeistation Rüsselsheim hatte den Ingelheimer gegen 1.45 Uhr in einer Spielothek am Löwenplatz angetroffen und kontrolliert. Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass der 55-Jährige durch die Staatsanwaltschaft Mainz wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Festnahme ausgeschrieben war. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro nicht begleichen konnte, klickten die Handschellen und es folgte der Transport in eine Justizvollzugsanstalt.

Bereits gegen 13.30 Uhr am Vortag (21.02.) hatten die Polizeibeamten einen gesuchten 33-Jährigen an seiner Wohnanschrift aufgespürt und ebenfalls festgenommen. Wegen sechs Fällen von Sachbeschädigungen ließ die Staatsanwaltschaft Darmstadt nach dem Rüsselsheimer fahnden. Auch er konnte die Geldstrafe, die 1.575 Euro betrug, nicht zahlen und musste deshalb die Fahrt in eine Justizvollzugsanstalt antreten. Dort muss er die nächsten 105 verbringen.

ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969 

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Quelle: news aktuell / dpa