POL-CLP: Cloppenburg/Vechta – Schwerlastkontrollen

23.02.2015 – 15:44

Cloppenburg/Vechta (ots) – Am Sonntag, den 22.02.2015, führte die Polizeiinspektion Cloppen-burg/Vechta im Oldenburger Münsterland eine Schwerlastkontrolle durch. Kontrolliert wurde vorrangig auf den hiesigen Bundesstraßen im Bereich Damme, Vechta, Cloppenburg, Friesoythe und Löningen. Sechs Kontrollteams konnten 25 Fahrzeuge anhalten, dabei wurden 20 Fahrzeuge beanstandet, davon mussten acht Fahrzeuge vor Ort aus unterschiedlichen Gründen stehenbleiben. Die Beanstandungsquote lag bei 80 Prozent, wobei immerhin mehr als 30 Prozent stehenbleiben mussten.

„Auffallend war, dass insbesondere ausländische Fahrzeugführer eine Ausnahme für die Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes missbräuchlich genutzt haben“, so Einsatzleiter Ludger Ostermann. „Die Genehmigungen waren nur für bestimmte Grenzübergänge in Deutschland oder vorgegebene Be-/ oder Entladeorte vorgegeben. Tatsächlich wurden aber verschiedene Güter quer durchs Land transportiert.“

So erfolgten sechs Anzeigen gemäß § 30 StVO (Sonntagsfahrverbot) und zwei Anzeigen wegen Überladung, die als Folge die Untersagung der Weiterfahrt hatten. Ein Fahrzeugführer musste das Fahrzeug abstellen, da die Vorschriften für Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden.

So hatte ein 37-jähriger Fahrzeugführer aus Wardenburg, der ein Fahrzeug von Esterwegen abgeholt hatte, seine Fahrerkarte gar nicht erst eingelegt, weil er ansonsten seine Wochenendruhezeit nicht einhalten konnte. In Friesoythe wurde er angehalten und die Weiterfahrt untersagt, da auch dieser Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnte. Zudem war der ABS-Stecker am Zugfahrzeug defekt, so dass auch das Bremsen mehr als eingeschränkt war.

Ein 31-jähriger Niederländer, der in Lastrup angehalten wurde, hatte Äpfel geladen, die ins „Alte Land“ gebracht werden sollten. Hierfür benötige er keine Ausnahmegenehmigung, musste aber aufgrund einer Überladung von mehr als 22 Prozent nicht nur sein Fahrzeug stehenlassen, sondern auch die „Überladung“ abladen lassen. Der Fahrzeugführer, der auch noch zu schnell unterwegs war, musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 295 Euro zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens hinterlegen; dem Disponenten, der die Fahrt angeordnet hat, hat ein Bußgeldverfahren in Höhe von 570,- Euro zu erwarten und gegen die Firma wird ein Vermögensabschöpfungsverfahren angeregt, wobei hier ein vierstelliger Betrag abgeschöpft werden könnte.

Ein Kontrollteam aus Vechta kontrollierte einen Lkw-Fahrer aus der Gemeinde Visbek. Bei der Datenabfrage wurde festgestellt, dass das Fahrzeug in Bayern gesucht wurde, weil der Verdacht bestand, das mit dem Fahrzeug Paletten im Wert von 3.800 Euro gestohlen wurden. Das digitale Kontrollgerät wurde von den Schwerlastspezialisten ausgelesen und der Fahrer zum Vorfall vernommen.

Ein Sattelzug wurde im Bereich Cloppenburg gestoppt, der mit einer Kartoffelüberladung von Twistringen nach Emlichheim unterwegs war. Auch der Fahrer musste über vier Tonnen Kartoffeln abladen. Auch hier erwartet die Firma ein Gewinnabschöpfungsverfahren.

Ein 45-jähriger Fahrer aus Spahnharrenstätte war auf dem Weg mit Hühnertrockenkot nach Celle. Auch hier lag eine Überladung von mehr als zwölf Prozent vor.

Ein Sattelzug mit Mastschweinen wurde in der Nähe von Emstek gestoppt. Der 31-jährige Fahrzeugführer kam aus dem Bereich Lengerich und hatte 185 Schweine geladen. Eine Wägung ergab eine Überladung von mehr als fünf Prozent. Auch diesem Fahrer erwartet ein Bußgeldverfahren und ein Punkt in Flensburg.

Angesicht dieser gravierenden Verstöße wird die Polizei derartige Kontrollen fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de

Quelle: news aktuell / dpa