POL-GF: 15-jähriger fährt unter Alkohol und ohne Führerschein

22.02.2015 – 06:00

Wahrenholz (ots) – Am 21.02.2015, gegen 21:40 Uhr, wurde ein mit zwei Personen besetzter Kleinkraftroller im Bereich der Wahrenholzer Hauptstraße durch eine Funkstreifenbesatzung des Polizeikommissariates Meinersen angehalten. Bei der folgenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Betriebserlaubnis des ehemals zur Mofa gedrosselten Kleinkraftrollers erloschen und der 15-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheines war. Durch ihn konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorgelegt werden. Weiterhin wurde in seiner Atemluft Alkoholgeruch festgestellt. Ein daraufhin in der Dienststelle der PI Gifhorn durchgeführter Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,68 Promille. Auf den 15-jährigen wartet nun neben dem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, u.a. noch ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot wegen dem Fahren unter Alkoholeinfluss. Auch seinen 14-jährigen Mitfahrer erwartet ein Verwarngeld von 15,- Euro, da er auf dem Kleinkraftrad ohne Schutzhelm mitfuhr.

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Quelle: news aktuell / dpa