Polizei Dortmund [Pressemappe]
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0269 Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 GG als Grundrecht garantiert. Versammlungen zu schützen und zu begleiten ist daher eine maßgebliche Aufgabe der Polizei. Dabei war das Jahr 2014 ein Rekordjahr – mit insgesamt … Lesen Sie hier weiter…