18.02.2015 – 15:35
Stralsund (ots) – Am 18.02.2015 wurde auf einem Seeschiff unter fremder Flagge, festgestellt, dass die an Bord befindliche Abwasseraufbereitungsanlage nicht fünktionsfähig ist. Obwohl der Blower nicht funktioniert und auch keine Desinfektionsmittel vorhanden sind, wurde die Anlage weiter betieben. Hierdurch gelangten ungeklärte Abwässer in die oberirdischen Gewässern. Eine Anzeige wegen des Verdachtes der Gewässerverunreinigung gem. § 324 StGB wurde aufgenommen. Über die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000.-EUR erhoben. In Absprache mit der Berufsgenossenschaft -Verkehr wurde gegen das Schiff eine Festlegung verfügt.
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