16.02.2015 – 15:14
Wilhelmshaven (ots) – wilhelmshaven. Am 15.02.2015, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung gegen 02.20 Uhr, in der Börsenstraße einen Pkw, der zuvor in Höhe Grenzstraße Verkehrszeichen 297, Fahrbahnmarkierung Fahrtrichtung links, missachtete. Der Pkw bog nicht wie vorgeschrieben links ab, sondern fuhr geradeaus weiter, anschließend weiter über die Mozartstraße in die Börsenstraße, wo der Pkw schließlich gestoppt und kontrolliert werden konnte.
Bei der Verkehrskontrolle gab der 17-jährige Fahrzeugführer an, eine „Mischung“ getrunken zu haben, so dass vor Ort ein freiwilliger Test am mobilen Alcomaten durchgeführt wurde. Das Ergebnis zeigte eine Atemalkoholkonzentration von 0,81 Promille. Außerdem bestand der Verdacht, der Einnahme von illegalen Betäubungsmitteln.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten weiterhin fest, dass der erst 17-jährige Fahrzeugführer seinen Führerschein auf Probe und er als Fahranfänger eine in seiner Fahrerlaubnis eingetragene Begleitperson haben müsste. Bei dem 17-Jährigen hätte seine Mutter anwesend sein müssen, tatsächlich in dem Fahrzeug seine Freunde.
Nach der bundeseinheitlichen Regelung sind als Begleitpersonen nur Personen zulässig, die mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B oder der alten Klasse 3 sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Von dem 17-Jährigen wurde eine Blutprobe genommen, außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
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