16.02.2015 – 15:47
Aalen (ots) – Am Montagvormittag wurde ein Ladendieb bei einem Diebstahl in einem Lebensmitteldiscounter in der Kocherstraße beobachtet. Als er deshalb gegen 10.30 Uhr von einem Marktmitarbeiter festgehalten wurde, setzte er sich erheblich zur Wehr, konnte sich losreißen und flüchtete. Durch die Gegenwehr warf er den Mitarbeiter um, der sich dabei am Bein verletzte. Dadurch gehandicapt musste er die Verfolgung nach einigen hundert Metern einstellen. Auf dem Rückweg zum Laden wurde er von einer Zeugin angesprochen, die den Vorfall beobachtet hatte und ihn nun in ihrem Fahrzeug mitnahm um die Verfolgung gemeinsam weiterzuführen. Tatsächlich konnten die Verfolger den Flüchtenden nach wiederum einigen hundert Metern einholen. Da dabei der verfolgende Mitarbeiter allerdings einen Faustschlag ins Gesicht erhielt und erneut verletzt wurde, gelang dem Ladendieb noch einmal die Flucht. Wieder verfolgte ihn der Mitarbeiter zu Fuß und dieses Mal gelang es ihm den Flüchtenden festhalten und letztlich der Polizei zu übergeben. Die stellte fest, dass der Mann versucht hatte, Waren im Wert von rund 60 Euro zu stehlen. Der tatverdächtige 41-jährige georgische Staatsangehörige wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen am Dienstag dem zuständigen Richter vorgeführt, wo entschieden wird, ob gegen den Tatverdächtigen ein Haftbefehl erlassen wird.
Erklärung „räuberischer Diebstahl“: Wenn jemand bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und dabei zur Sicherung des Diebesgutes Gewalt verübt, wie hier beschrieben, dann sagt das Gesetzt, dass derjenige wie ein Räuber zu bestrafen ist. Die Strafandrohung für einen Raub liegt dabei bei einem Strafmaß nicht unter einem Jahr.
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