Nr. 0387
Zum Höhepunkt der Karnevalszeit führte die Polizei Berlin am vergangenen Wochenende flächendeckende Verkehrsüberwachungsaktionen im gesamten Stadtgebiet durch. Ein Schwerpunkt der Aktion lag bei Kontrollen zur Verfolgung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr. Dabei wurden Fahrzeugführer gezielt auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft.
Ziel war es, gerade an diesem Wochenende, das erfahrungsgemäß auch in Berlin von einer Vielzahl von Karnevalsveranstaltungen und Feierlichkeiten geprägt ist, mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung einen Anstieg der auf Alkohol- und Drogenkonsum zurückzuführenden Verkehrsunfälle zu verhindern und die angetroffenen fahruntüchtigen Verkehrssünder langfristig von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen.
Insgesamt wurden bei den Kontrollen in Berlin 6.552 Fahrzeugführer überprüft. 48 Fahrer waren deutlich alkoholisiert, 15 von ihnen galten mit einem Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille sogar als absolut fahruntüchtig. Der höchste Promillewert betrug 2,59 %.
Darüber hinaus erkannten die besonders geschulten Beamten bei 53 weiteren Kraftfahrzeugführern eine Drogenbeeinflussung. Den betroffenen Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme angeordnet. Sie müssen nun mit empfindlichen Geldbußen, Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverboten rechnen.
Es wurden 34 Fahrzeugführer angetroffen, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Bei weiteren 23 kontrollierten Fahrzeugen bestand kein Versicherungsschutz. In 1.035 Fällen fertigten die Beamten Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, weil gegen sonstige Verkehrsvorschriften verstoßen wurde. Außerdem wurde bei einem angehaltenen Fahrzeugführer festgestellt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl bestand.
In einem Fall wurde den eingesetzten Kollegen von einem ertappten Kfz-Führer ohne Führerschein, der zuvor vergeblich an einer Kontrollstelle versuchte zu flüchten, 500€ angeboten, damit die ihn unbehelligt ließen. Die Beamten lehnten ab und fertigten stattdessen eine Anzeige wegen versuchter Bestechung.