15.02.2015 – 12:34
Aalen (ots) – Ellwangen: Feuerwehreinsatz wegen brennender Schürze
Am Samstag, 14.02.2015, um 20.08 Uhr geriet in einem Abstellraum eines Wohnhauses in der Ellwanger Lessingstraße eine Arbeitsschürze in Brand. Auslöser war eine aufgrund eines technischen Defektes geplatzte Neonröhre. Glücklicherweise konnten die Hausbewohner den Brand noch vor Eintreffen der Feuerwehr Ellwangen selbst löschen. Ein Sachschaden ist nicht entstanden.
Aalen: Einbruch in Einfamilienhaus
Am Samstag, 14.02.2015, in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 21.30 Uhr, drangen unbekannte Täter in der Herderstraße gewaltsam über die Balkontür in ein Einfamilienhaus ein. Es wurde Bargeld, mehrere Zinnbecher sowie mehrere Hundert Silber- und Goldmünzen im Gesamtwert von über 10.000 Euro entwendet. Der angerichtete Schaden an der Balkontür wurde auf ca. 500 Euro beziffert.
Schwäbisch Gmünd: Zwei Pkws durch Steinwürfe auf der B 29 beschädigt – Zeugenaufruf
Eine besonders gefährliche Situation erlebten zwei Pkw-Lenker (weiblich 30 Jahre / männlich 45 Jahre) am Samstagnachmittag, 14.02.2015 um 13.45 Uhr auf der B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart. Als sie die Überführungsbrücke der K 3329 passierten, wurden beide Frontscheiben durch Steinwürfe von der Brücke herunter von bislang unbekannten Täter beschädigt. Einer der Geschädigten konnte auf der Brücke eine 5köpfige Personengruppe wahrnehmen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den Tätern verlief allerdings erfolglos.
Das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171/3580, bittet um sachdienliche Zeugenhinweise. Wer hat auf der Brücke Personen wahrgenommen bzw. hat gesehen wer die Steine von der Brücke hinunter geworfen hat?
Iggingen: Vorfahrt in Kreisverkehr missachtet – Schaden 7.000 Euro
Ein 34 Jahre alter Opel Insignia Fahrer befuhr am Sa., 14.02.15, um 15.09 Uhr die Brainkhofer Straße in Iggingen in Richtung Brainkhofen. Im Kreisverkehr zwischen Iggingen und Brainkhofen missachtete er die Vorfahrt einer 38 Jahre alten Opel Corsa Fahrerin, die sich bereits im Kreisverkehr befand. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem ein Sachschaden in Höhe von 7.000 Euro entstand.
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