12.02.2015 – 12:47
Köln (ots) – „Der Fahrradverkäufer (22) in der Altstadt kam mir bald sehr dubios vor“, teilte am Montag (10. Februar) ein Kölner (56) der Polizeileitstelle mit. „Ich glaube, der sollte mir ein geklautes Rad veräußern.“ In einem Internet-Auktionsportal hatte der Verdächtige zuvor unter Angabe einer mobilen Telefonnummer ein hochwertiges Hollandrad zum Kauf angeboten. Nachdem der 56-Jährige auf der Mailbox sein Kaufinteresse deutlich gemacht hatte, rief der 22-Jährige ihn kurz darauf zurück – mit unterdrückter Nummer.
Man vereinbarte ein Treffen in einem Garagenhof an der Biberstraße. Dort erschien der Verdächtige dann jedoch mit einem anderen als dem inserierten Rad: „Die Gazelle habe ich gerade schon vertickt“, behauptete der 22-Jährige. „Aber ich habe noch viele andere Räder im Angebot.“ Das kam für den Kölner jedoch nicht mehr in Frage.
Zivilbeamte eines Einsatztrupps nahmen daraufhin die Spur des Verdächtigen auf. Wie sich bald herausstellte, hatte dieser im Netz unter anderem diverse, eigentlich hochpreisige Fahrräder als Schnäppchen angeboten. Und dabei akribisch versucht, seine Erreichbarkeit zu verschleiern: In jedem Inserat fanden sich unterschiedliche Namen und Adressen. Mindestens eines dieser Räder, so stellten die Ermittler fest, war erst vor wenigen Tagen bei einem Fahrradhandel im Severinsviertel gestohlen worden. Hierfür erhoffte sich der „Verkäufer“ dann auch den originalen Neupreis von über 2000 Euro.
Verdeckte Ermittlungen führten die Fahnder zum Aufenthaltsort des offiziell wohnsitzlosen 22-Jährigen. Dieser hielt sich in der Wohnung eines ebenfalls arbeitslosen Verwandten (25) in der Annostraße auf. Im Keller und im Garagenhof des Mehrfamilienhauses stellten die Beamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft insgesamt 16 gestohlene Fahrräder sicher. Die beiden ertappten Hehler wurden vorläufig festgenommen und zur Vernehmung ins Polizeipräsidium gefahren. Dort machten sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sind bereits vielfach einschlägig mit Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Beide müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Diebstahls und gewerbsmäßiger Hehlerei verantworten – der 22-Jährige vor einem Haftrichter. (cg)
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