12.02.2015 – 11:30
Mörfelden-Walldorf (ots) – Ein 91 Jahre alter Mann aus dem Stadtteil Mörfelden wurde am Mittwochnachmittag (11.02.) von einem dreisten Trickdieb heimgesucht. Der bislang noch unbekannte Täter klingelte gegen 15 Uhr mehrmals bei dem Senior und verschaffte sich durch geschickte Gesprächsführung Zugang zu dem Anwesen. Zunächst bat der Ganove darum, telefonieren zu dürfen, anschließend wollte er Kleingeld gewechselt haben und auf Toilette gehen. Alle Bitten waren nur ein Vorwand, um in das Anwesen des Rentners zu gelangen. Der der 91-Jährige wollte die angebliche Hilfsbedürftigkeit des Unbekannten jedoch nicht abweisen und ließ ihn in die Wohnung. Als er im Kleingeldfach seines Portemonnaies nach Wechselgeld schaute, lenkte ihn der Gauner ab, verdeckte das Scheingeldfach und entwendete einen 50 Euro Schein. Erst später, als der Dieb mit seiner Beute bereits über alle Berge war, bemerkte der Senior das Fehlen des Geldes und benachrichtigte die Polizei.
Der Flüchtige war etwa 25 bis 30 Jahre alt und rund 1,75 Meter groß. Seine Haare waren schwarz und kurz geschnitten, zudem hatte er laut Aussage des Rentners „ein gepflegtes Äußeres“ und war „sehr schlank“. Bekleidet war er mit einem dunklen Blouson und sprach akzentfreies Deutsch. Die Ermittler der Rüsselsheimer Kripo fahnden nach dem Trickdieb und suchen Zeugen, denen der Unbekannte aufgefallen ist oder die sonstige, sachdienliche Hinweise haben. Die Beamten des Kommissariats 21/22 sind unter der Rufnummer 06142/696-0 zu erreichen.
In diesem Zusammenhang geben die Ermittler folgenden Rat: Für Trickdiebe, die unter einem Vorwand in Ihre Wohnung wollen, gibt es nur ein einziges ernsthaftes Hindernis, das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu kommen: die gesperrte oder geschlossene Wohnungstür! Überlegen Sie sich deshalb bei einer angeblichen Hilfsbedürftigkeit oder Bitte von Unbekannten: Warum werden gerade Sie angesprochen? Warum wendet sich der oder die Bittsteller/in nicht an eine andere Stelle? Werden Sie stets misstrauisch und achten Sie bei „Hilfsleistungen“, dass die Tür stets geschlossen ist. Reichen Sie zum Beispiel ein Glas Wasser durch ein Fenster nach draußen. Sollten Sie unsicher sein, so ziehen Sie einen Nachbarn oder eine andere Vertrauensperson hinzu. Scheuen sie sich auch nicht, die Polizei unter der 110 zu alarmieren. Die Beamten können schnell erkennen, ob es sich um Kriminelle handeln könnte.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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