POL-IZ: 150211.8-Kreis Steinburg: Körperverletzung im Schulbus

11.02.2015 – 14:56

Kreis Steinburg (ots) – Die Polizeistation Schenefeld führt Ermittlungen gegen einen 15-Jährigen aus dem Bereich des Amtes Schenefeld. Ihm wird Körperverletzung zum Nachteil einer gleichaltrigen Schülerin (ebenfalls aus dem Bereich des Amtes Schenefeld) vorgeworfen. Die Straftat, die gestern angezeigt wurde, wurde am Montag gegen 12.20 Uhr in einem Schulbus verübt.

In den war die 15-Jährige eingestiegen und hatte sich einen Platz gewählt. Nach ihren Schilderungen setzte sich der Junge direkt neben sie. Nachdem sie von anderen Mitschülern aufgefordert worden war, die Stelle zu verlassen und sich einen anderen Platz zu suchen, kam es zu unschönen Szenen: Der 15-Jährigen wurde in den Rücken gepiekst, offenbar wollten die anderen sie zum Aufstehen bewegen.

In der Folge dieser niederträchtigen Handlungen setzte sich der beschuldigte 15-Jährige auf die Knie der 15-Jährigen und fügte ihr Schmerzen bei. Als sie sich zur Wehr setzte, schlug er ihr den Ellenbogen gegen den Kopf. Das brachte ihr eine Schwellung ein.

Nachdem sich anderntags gesundheitliche Komplikationen (Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl) bei der 15-Jährigen einstellten, die von der vortäglichen Auseinandersetzung herrühren könnten, musste sie von der Schule abgeholt und zum Arzt gebracht werden.

Gegen den 15-Jährigen führt die Polizeistation Schenefeld jetzt Ermittlungen wegen „Körperverletzung“ (§ 223 StGB).

Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg: „Das Verhalten der Gruppe gegenüber der 15-Jährigen war absolut inakzeptabel. Die Schuld für den Angriff auf sie, wie der Beschuldigte meinte, bei dem Opfer selbst zu suchen, zeugt nicht von einer klugen Urteilsfähigkeit.“ Der Beschuldigte hätte besser getan, sich zunächst einmal zu entschuldigen, statt das große Wort zu führen. „Das, was sich der 15-Jährige geleistet hat, war kein Dumme-Jungen-Streich, sondern strafrechtliches Verhalten.“

Im Paragraphen 223 des Strafgesetzbuches heißt es unter anderem: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa