POL-HB: Nr.: 0088 –K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem Glas–

11.02.2015 – 10:10

Bremen (ots)

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Ort: 	Bremen Zeit: 	11.02.2015 

Karnevalszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht. Partybesucher sollten auf ihre Getränke aufpassen. Denn auf Festen, in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.O.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei zeigt, wie sich jeder schützen kann.

K.O.-Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig aber, um das Opfer auszurauben oder sich an ihm zu vergehen.

Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton) oder GHB (Gammahydroxybutyrat) handeln. GBL ist eine chemische Substanz, die sich im Körper in GHB umwandelt. GBL/GHB ist in der Partyszene zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. In Deutschland unterliegt GHB dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis hin zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist.

Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.- Tropfen können im Urin oder Blut nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem Konsum.

Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.

Unsere wichtigen Tipps: – Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen. – Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. – Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. – Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. – Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. – Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal. – Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Freundinnen und Freunden feiern – aber auch gemeinsam wieder nach Hause!

Die Bremer Polizei wünscht Ihnen und Ihren Freunden viel Spaß in der Karnevalszeit. Neben den K.O.-Tropfen möchten wir auch darauf hinweisen, dass der reichliche Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ebenfalls zu den beschriebenen Folgen führen kann. Mehr dazu auch unter www.polizei.bremen.de.

ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235 

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Quelle: news aktuell / dpa