11.02.2015 – 15:51
Darmstadt/Südhessen (ots) – Polizeibeamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen, Kollegen des Polizeipräsidiums Südosthessen sowie Mitarbeiter des Zollamtes kontrollierten im Laufe des Dienstags (10.02.) Omnibusse rund um das Darmstädter Kreuz.
Insgesamt wurden zwölf Omnibusse überprüft. Acht Busse waren im grenzüberschreitenden Linien-, zwei im nationalen Fernlinien- und zwei im sogenannten Gelegenheitsverkehr eingesetzt. Fünf der Busse hatten eine deutsche Zulassung, sechs eine Zulassung in einem EU-Staat und ein Bus kam aus einem Drittstaat (nicht der EU-angehöriger europäischer Staat). Bei der Kontrolle wurden außerdem 122 Fahrgäste und 24 Fahrer überprüft. Alle kontrollierten Fahrzeuge oder deren Fahrer wurden beanstandet.
In einem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil ein Defekt an der Bremsanlage festgestellt wurde. Nach einer Reparatur vor Ort, konnte der Bus seine Fahrt mit seinen neun Fahrgästen zwei Stunden später fortsetzen. Wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften im gewerblichen Personenverkehr wurden acht Anzeigen eingeleitet. Drei Mal wurden die Tagesruhezeiten nicht eingehalten, zwei Mal waren die höchstzulässigen Tageslenkzeiten überschritten. Zwei Fahrer konnten entsprechende Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage nicht vorlegen. Einem Busfahrer musste die Weiterfahrt untersagt werden, da er in den letzten drei Wochen die erforderlichen Wochenruhezeiten nicht eingehalten hatte. Diesem wurden nun eine Arbeitspause von 45 Stunden auferlegt. Ein weiterer Verstoß lag bei einem anderen Bus vor, weil mit diesem gefahren wurde, obwohl die erforderliche Fahrerkarte nicht gesteckt war.
Gegen einen Unternehmer wird eine Strafanzeige erstattet, weil die Kalibrierung des Kontrollgerätes nicht mit dem vorgefundenen Zustand übereinstimmte. Das Gerät schrieb eine niedrigere Geschwindigkeit auf als tatsächlich gefahren wurde. Der Bus wurde in eine Werkstatt gefahren und das Kontrollgerät dann ordnungsgemäß eingestellt.
In drei Fällen wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet und vier Mal fehlten Ausrüstungsgegenstände (Nothämmer, Blinkleuchten, Feuerlöscher, Erste Hilfe Material). Einmal wurde eine Anzeige nach dem Güterkraftverkehrsgesetz erstattet. Es wurde Stückgut in dem Bus transportiert, ohne dass eine dafür erforderliche Transportlizenz vorlag. Weiterhin wurde eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz erstattet, weil der Fahrer von vorgeschriebenen Fahrtstrecke abgewichen war.
Drei weitere Anzeigen erfolgten, da die Fahrer die zwischenzeitlich erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation nicht hatten. Insgesamt wurden bei ausländischen Fahrzeugführern Sicherheitsleistungen von 1000,- EUR einbehalten.
Text: PHK Gärtner Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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