Ermittlungsverfahren nach Widerstand

Ermittlungsverfahren nach Widerstand

ALTENSTADT, LKR. NEU-ULM. Der Widerstand eines 17-Jährigen gegen Polizeibeamte, sowie das Agieren eines 28-jährigen Beamten bei diesem Widerstand sind Gegenstand von Ermittlungsverfahren.

Während der Faschingsveranstaltung am vergangenen Sonntag wurden die Einsatzkräfte der Polizei von Teilnehmern der Veranstaltung auf eine Person hingewiesen, die sich aggressiv verhielt. Aufgrund seines Verhaltens wurde dem jungen Mann zunächst ein Platzverweis für das Veranstaltungsgelände erteilt. Diesem kam er zunächst anscheinend nach. Wenig später, gegen 16:30 Uhr, wurde er wieder als Beteiligter einer verbalen Auseinandersetzung festgestellt. Da aufgrund seiner starken Alkoholisierung, seiner aggressiven Stimmung und der Weigerung dem polizeilichen Platzverweis Folge zu leisten die Gefahr von handgreiflichen Auseinandersetzungen bestand, sollte der 17-jährige Jugendliche in Gewahrsam genommen werden. Hierbei kam es zu aktiven Widerstandshandlungen des Jugendlichen. In diesem Zusammenhang steht im Raum, dass ein 28-jähriger Polizeibeamter durch einen Tritt gegen den am Boden liegenden Jugendlichen unverhältnismäßig vorgegangen ist.

Der 17-Jährige wurde zur Polizeiinspektion Illertissen gebracht und dort an seine zwischenzeitlich verständigte Mutter übergeben. Der Jugendliche, machte zum Zeitpunkt des Vorfalls gegenüber der Polizei keine Verletzungen geltend. Durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurde das für Beamtendelikte zuständige Dezernat 13 des Bayerischen Landeskriminalamt gebeten, die Ermittlungen bezüglich der gegen den Beamten im Raum stehenden Vorwürfe zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft Memmingen wurde über den Vorfall informiert.
(PP Schwaben Süd/West, 17.00 Uhr, OwC)

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Quelle: Bayerische Polizei