09.02.2015 – Versuchter Selbstmord – OHV
Oranienburg
Gegen einen 34-jährigen Mann lag von der Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Haftbefehl wegen Betruges vor. Der Mann wurde von Polizisten festgestellt und in Gewahrsam genommen. Da er als Betäubungsmittelkonsument polizeilich bekannt war und im Beisein der Beamten vermutlich aufgrund von Entzugserscheinungen hyperventilierte wurde er zur Rettungsstelle gebracht, um seine Gewahrsamstauglichkeit überprüfen zu lassen. Die Ärzte schätzten ihn als gewahrsamstauglich ein und er wurde zur Polizeiinspektion Oranienburg gebracht. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes wies der Dienstgruppenleiter eine Kontrolle alle 15 Minuten an. Bei einer dieser Kontrollen gegen 01.45 Uhr stellten die Beamten fest, dass der Mann versucht hatte, sich mit einer Einwegdecke an einem Befestigungshaken in der Gewahrsamszelle zu strangulieren. Die Beamten schritten sofort ein, so dass der Mann nur leichte Rötungen im Halsbereich davon trug. Er wurde daraufhin auf Weisung der Staatsanwaltschaft Neuruppin auf die Krankenstation einer Justizvollzugsanstalt gebracht.