Pressemeldungen vom Freitag, 06.02.2015 aus der Region Mainfranken

Pressemeldungen vom Freitag, 06.02.2015 aus der Region Mainfranken

Berichte der örtlichen Polizeiinspektionen

Stadt Würzburg

Dieb mit Warnbake

Ein aufmerksamer Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma meldete am Freitagfrüh einen jungen Mann, der mit einer Warnbake unter dem Arm durch die Max-Planck-Straße lief. Bei einer Kontrolle durch die Polizei stellte sich heraus, dass die Warnbake zuvor an der Baustelle der Feuerwehrschule stand und von dort entwendet wurde. Der Dieb war mit 1,84 Promille deutlich alkoholisiert.


Landkreis Main-Spessart

Einbruch gescheitert – einhundert Euro Schaden

Himmelstadt – Im Zeitraum von Dienstagmorgen bis Donnerstagmittag hat ein Unbekannter versucht ein Fenster der Schule in der Brückenstraße aufzuhebeln. Weil ihm dies nicht gelang, suchte er schließlich das Weite; der Sachschaden beläuft sich auf ungefähr einhundert Euro. Wer hat verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt?


Hinweise bitte unter der Tel-Nr. 09353/9741-0 an die Polizei Karlstadt.

Landkreis Kitzingen

Betrunkener Autofahrer landet neben A 3 im Gebüsch – Führerschein weg

Foto: Polizei

Dettelbach – Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried haben in der Nacht zum Freitag den Führerschein eines betrunkenen Autofahrers, der auf der A 3 verunglückt war, an Ort und Stelle sichergestellt. Der Mann wurde bei dem Unfall glücklicherweise nur leicht verletzt. Sein 15 Jahre alter Volvo hatte nach dem Crash nur noch Schrottwert. Den Gesamtschaden schätzt die Autobahnpolizei auf etwa 4.500 Euro.

Kurz nach 01:00 Uhr kam der 29-jährige ohne fremde Beteiligung etwa drei Kilometer vor der Anschlussstelle Kitzingen in Richtung Nürnberg nach rechts von der Fahrbahn ab. Einen Augenblick später fand er sich in seinem total beschädigten Wagen mitten im Gebüsch wieder. Mit leichten Prellungen im Brustbereich, aber sonst unverletzt, konnte er selbständig aussteigen. Mit dem Krankenwagen wurde er in eine Klinik gebracht. Sein Pkw wurde geborgen und abgeschleppt.

Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten eine starke Alkoholfahne, die von dem Autofahrer aus Baden-Württemberg ausging und führten einen Alkotest durch. Das Ergebnis: 1,5 Promille. Außerdem räumte der junge Mann noch ein, vor Kurzem einen Joint geraucht zu haben. Eine Blutentnahme war obligatorisch.

Nun hat der Mann mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol und anderer berauschender Mittel zu rechnen. Seinen Führerschein musste er sofort abgeben und darf vorerst kein Kraftfahrzeug führen. Ob und wann die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird, liegt nun in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtes.


Autofahrer ohne Führerschein und ohne Zulassung auf A 3 unterwegs

Rüdenhausen – In der Nacht zum Freitag haben Autobahnpolizisten bei einer Kontrolle auf der A 3 den Fahrzeugschlüssel eines weder versicherten noch zugelassenen Pkw sichergestellt und das Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen. Außerdem ermitteln sie gegen den Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Gegen 23:00 Uhr fiel den Beamten ein Nissan auf, an dessen deutschen Kennzeichen die Zulassungsstempel fehlten und stoppten das Fahrzeug. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass sich der 44-jährige Fahrer zwar die offiziellen Schilder einer Stadt am Niederrhein hat anfertigen lassen, jedoch noch nicht den Stempel der Zulassungsstelle besorgt hatte. Zudem war der Mann mit Migrationshintergrund ohne Fahrerlaubnis – und das nicht zum ersten Mal – unterwegs. Sein ausländischer Führerschein, der aufgrund seines längeren Aufenthalts in Deutschland ungültig geworden war, hatten Polizisten aus Nordrhein-Westfalen bereits im November letzten Jahres sichergestellt. Schon damals war er ohne Fahrerlaubnis gefahren.

Nun wird gegen den Mann, der seit Anfang Februar einen festen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat, nicht nur erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch wegen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kfz-Steuergesetz ermittelt. Der Mann muss nun einen Berechtigten beauftragen, nach ordnungsgemäßer Zulassung, das Fahrzeug abzuholen.



Quelle: Bayerische Polizei