04.02.2015 – 16:54
Ulm (ots) – Die gesamte Straßenbreite benötigte ein 29-Jähriger, der in der Nacht zum Mittwoch mit seinem Pkw durch Gerstetten fuhr. Die unsichere Fahrweise hatte zum Glück keinen Verkehrsunfall zur Folge, für den Autofahrer blieb sie jedoch nicht folgenlos. Ein Alkoholtest der Polizei ergab einen hohen Promillewert, der die Erhebung einer Blutprobe, die Einbehaltung des Führerscheins und die Einleitung eines Strafverfahrens erforderlich machte.
Die Polizei rät: So behält man den Führerschein
- Hände weg von Alkohol, wenn man fahren muss. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ist bei Anzeichen von Fahruntüchtigkeit der Führerschein in Gefahr. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. - Niemals bei Betrunkenen einsteigen, auch wenn diese behaupten, sie könnten noch fahren - das kann (lebens-) gefährlich sein.
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