04.02.2015 – 12:52
Karlsruhe (ots) – Im Laufe des gestrigen Tages, konnten binnen weniger Stunden vier Haftbefehle durch die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe vollstreckt werden. Die Männer waren durch die Staatsanwaltschaft zur Festnahme wegen verschiedener Straftaten ausgeschrieben. Für zwei Personen endete die Kontrolle in der Justizvollzugsanstalt.
Zu den Sachverhalten:
Gegen 08:30 Uhr wurde ein 25-Jähriger im Hauptbahnhof Karlsruhe kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Sachbeschädigung vorliegt. Der Mann mit kosovarischer Staatsangehörigkeit konnte die Geldstrafe in Höhe von 750 EUR nicht bezahlen. Da er allerdings einen Atemalkoholwert von knapp 2,8 Promille hatte, wurde er zunächst von einem Polizeiarzt untersucht und nach Bescheinigung der Haftfähigkeit in die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe eingeliefert.
Kurze Zeit später meldete sich eine Frau beim Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Mannheim und gab an, dass sie die Gelstrafe für ihren 21-jährigen Sohn bezahlen möchte. Nach diesem wurde bereits durch die Bundespolizei gefahndet, da er von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe per Haftbefehl gesucht wurde. Der junge Mann wurde wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 200 EUR verurteilt. Ihrem Sohn blieben somit 10 Tage Haft erspart.
Bei der Kontrolle eines 38-jährigen Franzosen im Hauptbahnhof Mannheim konnte gegen 14:00 Uhr ein Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen vollstreckt werden. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 750 EUR verurteilt. Da er diese nicht bezahlen konnte, muss er nun die nächsten 75 Tage in der Justizvollzugsanstalt Mannheim verbringen.
Nahezu zeitgleich wurde ein 18-jähriger Marokkaner im Hauptbahnhof Heidelberg, durch eine Zivilstreife der Bundespolizei, kontrolliert. Der junge Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe von 210 EUR verurteilt. Diese konnte er bezahlen. Allerdings hielt sich der Mann unerlaubt in Deutschland auf und muss sich nun in einem neuen Ermittlungsverfahren verantworten.
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Carolin Bartelt
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