03.02.2015 – 11:41
Ulm (ots) – Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht leitete die Polizei gegen einen Autofahrer ein, nachdem dieser am Montagmorgen einen in der Schloßstraße am rechten Fahrbahnrand haltenden Pkw im Vorbeifahren gestreift hatte. Der 64-Jährige war anschließend einfach davongefahren, konnte aber durch die Beobachtung eines Zeugen ermittelt werden. Ebenso ein 26-jähriger Autofahrer, der am Montag, gegen 19 Uhr, auf einem Kundenparkplatz in der Aalener Straße, beim Ausparken gegen ein anderes Fahrzeug prallte. Nicht bekannt hingegen ist der Verursacher eines Blechschadens in der Theodor-Heuss-Straße. Dort fuhr jemand am Montag in der Zeit zwischen 10 Uhr und 12 Uhr gegen ein parkendes Auto.
Unfallflucht ist eine Straftat! Wegfahren lohnt sich nicht, Wegschauen hilft nicht.
Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und macht sich damit strafbar. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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