29.01.2015 – 15:50
Landkreis Tuttlingen (ots) – Mit weiteren Testkäufen, die in der Woche vom 02.-06.02.2015 durchgeführt werden sollen, setzen das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen und das Polizeipräsidium Tuttlingen ihre gemeinsamen Bemühungen um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes fort.
Im Fokus der Testkäufe steht dabei der Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops.
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fastnachtszeit ist bewusst gewählt worden. Die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes nach Alkoholvergiftungen weisen in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen aus.
Diese finden sich zum Einen in den Sommerferien, zum Anderen in den tollen Tagen während der Fastnacht.
Die Verantwortlichen für die Durchführung der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der letzten Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden.
Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.
Für weitere Auskünfte zum Thema Jugendschutz steht das Referat
Prävention des Polizeipräsidiums Tuttlingen (Mail:
tuttlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de) oder das Jugendamt des
Landratsamtes Tuttlingen (Mail: jugendamt@landkreis-tuttlingen.de)
zur Verfügung.